Fallenjagd auf Fuchs, Marder und Co.


Die Fallenjagd ist eine der ursprünglichsten Jagdarten in der Geschichte der Menschheit. Noch lange bevor es Waffen gab, wurden Fallen gestellt, um Wild zu erbeuten. Leider hat die Fallenjagd sehr an Popularität verloren, obwohl sie bei vielen Raubwildarten die einzige effektive Jagddart darstellt.



Fangjagd ist ein hochanspruchvolles Waidwerk

Kleine Marderartige  lassen sich - im Gegensatz zum Fuchs - kaum mit der Waffe bejagen. Auch Neozoen, wie Minke, Waschbären und Marderhunde können nur durch Fallenjagd wirksam reduziert und an einer weiteren Verbreitung gehindert werden. Hinzu kommt das der Waschbär und Steinmarder als Kulturfolger häufig in    unmittelbarer Nähe zu menschlichen Siedlungen hausen. Hier wird oft der Jäger gerufen um zum Beispiel den Marder zu fangen. Dieser nagt die Autos an. Ebenso kommen immer mehr randalierende Waschbären an urbanen Orten vor. Die Tiere zu fangen ist dort oft die einzige Möglichkeit der Bejagung. Sie mit der Waffe zu erlegen, ist aus Sicherheitsgründen oft nicht möglich. Solche Probleme kommen durch die Kulturfolger fast in jedem Revier vor. 



Die tierschutzgerechte und spannende Jagd

Die Fallenjagd ist im Revier die Gewähr dafür, dass häufig vorkommende, aber meist nachtaktive Raubwildarten mit Fallen innerhalb der Jagdzeiten 24 Stunden täglich bejagt werden. Denn die Falle steht Tag und Nacht, bei Wind und Wetter, fängisch und wartet auf Raubwild, was auch der hartgesottenste Raubwildjäger nicht leisten kann.



Wer darf Fallenstellen?

Hier ist vorweg darauf hinzuweisen, dass hier die Länderregelungen ausschlaggebend sind. Grundsätzlich ist aber meist nur der Jagdberechtigte mit Sachkundeprüfung  dazu befugt.



Wo ist Fangjagd erlaubt?

Jedes Bundesland hat hier unterschiedliche Gesetze. Daher ist immer das jeweilige Landesgesetz zu studieren.



Welche Fallen sind erlaubt?

Auch hier gilt: Ländergesetzgebung beachten! In aller Regel ist der Einsatz von Totschlagfallen  und Lebendfallen zu unterscheiden.



Totschlagfalle

Totschlagfallen dürfen nur bei Köderabzug auslösen und nur in besonders gesicherten Umbauungen gestellt werden. Dadurch sollen erstens Unfälle mit Mensch und Haustier vermieden und zweitens ein selektiver Fang garantiert werden. Wenn zum Beispiel der Eingang zur Falle in der richtigen Grösse gewählt wurde, kann kein Tier, das zum Beispiel grösser als ein Marder ist , gefangen werden. 



Lebendfalle

Hier ist die Anforderung an die Jagd, dass das sich fangende Tier unversehrt und lebend fängt, das heisst in einer Falle eingesperrt wird ohne Schaden zu nehmen. Darunter zählen Kastenfallen, Kofferrallen  und Betonrohrfallen. Betonrohrfallen haben den Vorteil dass das Raubwild also Fuchs, Dachs, Marder, Waschbär es gewohnt sind in der Natur verbaute Betonrohre zu belaufen oder darin Unterschlupf zu finden. 

 



Fallenmelder bei Lebendfallen

Heute kommen unterschiedliche Fallenmelder zum Einsatz. Sie alarmieren den Jäger über das Auslösen der Falle. Der Jäger kommt dann zur Kontrolle und kann das gefangene Wild mit einem Fangschuss mit geeigneter Munition töten oder entlässt den Fang unbeschadet. Dies ist der Fall, wenn ein Tier gefangen wurde, das nicht erlegt werden soll.



Fragen zur Fallenjagd?

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