Die Jagd mit einem brauchbaren Jagdhund ist je nach Land, Bundesland oder Kanton, gesetzlich vorgeschrieben. Mit brauchbar ist hier nicht nur die abgelegte Prüfung gemeint, sondern tatsächlich auch die Fähigkeit des Hundes mitzuwirken. Der Hund ist bei der Lockjagd auf Gänse da um geflügeltes, verlorenes oder erlegtes Wild bringen. Herumliegende Gänse müssen nicht unverzüglich aus dem Lockbild entfernt werden. Sie wirken - im Gegensatz zu den Krähen - anziehend.
Der Jagdhund muss jedoch geflügelte Gänse unverzüglich apportieren. Die Hunde müssen so ins Apportieren eingearbeitet sein. Hier ist zu beachten, dass die Gänse äußerst wehrhaft sind!
Hunde mit einer schwarzer oder brauner Fellzeichnung brauchen keine zusätzliche Tarnung. Bei Hunden mit weissen Fellzeichnung ist eine Tarnung nicht zwingend, auch wenn viele Hundeführer den Hund mit einer Tarngardine oder dergleichen zudecken. Neopren - Hundewesten in Tarnfarben sind auch erhältlich und haben den nützlichen Nebeneffekt, dass sie den stillsitzenden Hund auch an kalten Tagen warmhalten. Viel wichtiger als die Farbe des Hundes ist absolute Standruhe. Ein einspringender zappelnder den Tarnschirm einreissender Hund verdirbt deutlich mehr als ein Flecken weisses Fell.
Aus der Erfahrung einer Tierarztpraxis, welche eine große Kundschaft von Jagdhundehaltern hat, möchte ich hier eine wichtige Information einfliessen lassen. Die Hunde liegen - unaufgewärmt - im Schirm, rennen los und strapazieren so ihre Bänder und Gelenke. Ein Aufwärmen vor der Jagd wäre hier ins Auge zu fassen.